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Was ist der Unterschied zwischen Beratungsauftrag und Vermögensverwaltungsauftrag?


Beratungsauftrag

Beim Beratungsauftrag beauftragt der/die Auftraggeber/in die WH&P mit der Verwaltung seiner/ihrer bei der/den Bank(en) liegenden Vermögenswerte (Depotwerte, Guthaben). Die WH&P handelt gegenüber der/den Bank(en) selbstständig aber ausschliesslich auf jeweilige Weisungen des/der Auftraggebers/Auftraggeberin.

Im Rahmen dieses Beratungsauftrages berät die WH&P den/die Auftraggeber/in bei der Verwaltung seiner definierten Vermögenswerte. Der Kunde trifft alle Anlageentscheide selbst und erteilt der WH&P einzelne Aufträge. Die WH&P wird hiermit bevollmächtigt, die vom Auftraggeber erteilten Aufträge gegenüber der/den Bank(en) selbstständig abzuwickeln.


Vermögensverwaltungsauftrag

Beim Vermögensverwaltungsauftrag beauftragt der/die Auftraggeber/in die WH&P mit der selbständigen Verwaltung seiner/ihrer bei der/den Bank(en) liegenden Vermögenswerte (Depotwerte, Guthaben) gemäss den im separatenKundenprofil festgelegten Anlagerichtlinien. Die WH&P übt die Verwaltung, vorbehältlich der im Kundenprofil festgehaltenen Anlagerichtlinien, nach freiem Ermessen aus und ist in der Wahl der Anlageinstrumente und des Anlagezeitpunktes frei.