| Wer kann Bargeldbezüge tätigen? |
In der Regel nur der/die Bankkunde/Bankkundin als Inhaber/in selbst. Bei speziellen Ausnahmen kann die WH&P nur aufgrund einer einmaligen schriftlichen Auszahlungs-Vollmacht einen bestimmten Betrag im Namen des Kunden/der Kundin bei seiner/ihrer Bank bar beziehen.