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Wer kann Bargeldbezüge tätigen?

In der Regel nur der/die Bankkunde/Bankkundin als Inhaber/in selbst. Bei speziellen Ausnahmen kann die WH&P nur aufgrund einer einmaligen schriftlichen Auszahlungs-Vollmacht einen bestimmten Betrag im Namen des Kunden/der Kundin bei seiner/ihrer Bank bar beziehen.