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Wer kann Vergütungen veranlassen?

Da die WH&P nicht berechtigt ist, Vermögenswerte oder Guthaben ganz oder teilweise für eigene oder Rechnung Dritter zu beziehen, zu übertragen oder zu verpfänden, kann sie für den/die Kunden/Kundin ausschliesslich nur Übertragungen innerhalb seiner/ihrer selben Bankverbindung vornehmen.