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Kann ich den Vertrag auflösen?

Die WH&P-Verträge (Beratung und Vermögensverwaltung) können von beiden Vertragsparteien jederzeit aufgelöst werden. Bis zu einem schriftlichen Widerruf bleiben die Verträge in Kraft und zwar ungeachtet anderslautender Handelsregistereinträge und Veröffentlichungen.