| Kann ich den Vertrag auflösen? |
Die WH&P-Verträge (Beratung und Vermögensverwaltung) können von beiden Vertragsparteien jederzeit aufgelöst werden. Bis zu einem schriftlichen Widerruf bleiben die Verträge in Kraft und zwar ungeachtet anderslautender Handelsregistereinträge und Veröffentlichungen.