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04.10.2000

Erbschaft: Nutzniessung

Eine Erbschaft muss nicht sofort zwischen den Erben aufgeteilt werden. Beispielsweise wenn Witwe oder Witwer das Nutzniessungs- oder Wohnrecht haben.

Ich bin Mitglied einer Erbengemeinschaft. Nebst einem kleinen Barvermögen bildet das Elternhaus (Einfamilienhaus) integrierenden Bestandteil des gemeinschaftlichen Vermögens. Nachdem ich immer davon ausgegangen bin, dass meine Mutter ein Wohnrecht hat, habe ich erst vor kurzem realisiert, dass Sie ein Nutzniessungsrecht besitzt. Meine Mutter kommt nächsten Frühling in ein Alters- und Pflegeheim. Ist es nun möglich, das Haus zu verkaufen und die Erbengemeinschaft aufzulösen? Ich bin nämlich – nicht so wie mein Bruder – auf das Geld angewiesen.

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