Wir haben uns ein Eigenheim gekauft. Nun möchten wir nachfragen, was wir tun sollen, weil Kinder aus erster Ehe da sind. Wenn der Partner sterben sollte, möchten wir, dass die Hälfte dem überlebenden Partner überschrieben wird und die Kinder des Partners den Pflichtteil bekommen – exklusiv einen Anteil an der Wohnung. Nun unsere Frage, müssen wir einen Ehevertrag oder einen Erbvertrag anfertigen lassen, oder was können wir unternehmen. Uns ist dies sehr wichtig.
Leserfrage (ganzer Artikel als PDF-File): » Vermögensrechtliche Nachfolge


