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Ich habe eine Lehre als Landmaschinenmechaniker absolviert. Nun möchte ich mich zum technischen Kaufmann weiterbilden. Gilt diese Ausbildung als berufliche Weiterbildung oder als Zweitausbildung und kann ich die Kosten zu 100% vom steuerbaren Einkommen abziehen?

Leserfrage (ganzer Artikel als PDF-File): » Weiterbildungskosten