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Ich trage seit einem Jahr ein Hörgerät, wobei sich die IV mit 50 Prozent an den Kosten beteiligt hat. Die restlichen 50 Prozent musste ich selbst finanzieren. Kann ich nun den Betrag, den ich selbst finanzieren musste, in der Steuererklärung 2008 als behinderungsbedingte Kosten abziehen? Ich bin im Kanton Luzern wohnhaft.

Leserfrage (ganzer Artikel als PDF-File): » Behinderungsbedingte Kosten