Jede Person hat die freie Wahl einer Glaubensgemeinschaft anzugehören. Kann daher zum Beispiel die Kirchensteuer bei der Steuererklärung unter der Rubrik „Freiwillige Zuwendungen“ in Abzug gebracht werden?
Leserfrage (ganzer Artikel als PDF-File): » Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer


