Ich besitze ein unentgeltliches Wohnrecht (3-Zimmerwohnung in landw. Liegenschaft). Auf Anraten meines Arztes habe ich nun eine Wohnung im Dorf gekauft. Der Eigenmietwert wurde korrekt versteuert. Kann mich die Steuerbehörde zwingen, auch mein altes Wohnrecht zu versteuern?
Leserfrage (ganzer Artikel als PDF-File): » Versteuerung Wohnrecht


