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Ein Ehepaar hat im Jahr 2007 für CHF 900'000 ein Haus gekauft und innen umgebaut. Dieses Jahr steht nun die Aussenrenovation an, die weitere CHF 100'000 kostet. Die bestehende Festhypothek könnte entsprechend aufgestockt werden. In der Pensionskasse befinden sich ebenfalls CHF 100'000. Es stellt sich nun die Frage, ob der zusätzliche Kapitalbedarf mittels einer Hypothekaraufstockung oder besser mit einem BVG-Vorbezug finanziert werden soll.

Leserfrage (ganzer Artikel als PDF-File): » Aufstockung vs. BVG-Vorbezug