29.11.2000
Ich habe mein ganzes Leben lang gearbeitet und möchte mich nun vorzeitig zur Ruhe setzen. Am 31. Mai 2001 werde ich 60 Jahre alt. Auf diesen Zeitpunkt möchte ich vorzeitig in Pension gehen. Meine Pensionskasse zahlt mir bis zum 63. Altersjahr eine AHV-Überbrückungsrente, anschliessend habe ich Anspruch auf die volle Pensionskassen-Rente. Wie sieht es aber mit meiner AHV Rente aus? Kann ich diese auch vorbeziehen und falls ja, mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen? Ich bin unverheiratet und habe keine Kinder
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