04.09.2002
Ich habe gehört, dass die Arbeitslosenversicherung nicht immer zahlt, wenn jemand arbeitslos wird. Trifft dies zu?
Selbstständigerwerbende entrichten keine Beiträge an die Arbeitslosen- versicherung und erhalten somit auch keine Unterstützung im Falle einer Arbeitslosigkeit. Unselbstständigerwerbende, ob Mitarbeiter, Kader- mitarbeiter oder Geschäftsleitungsmitglieder, liefern monatlich Beiträge an die Arbeitslosenkasse ab und gehen davon aus, versichert zu sein. Diese Annahme trifft aber längst nicht uneingeschränkt zu.
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