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SonntagsZeitung, 16. Januar 2005

von Hansjörg Ryser

Die Lust auf Lebensversicherungen ist vielen vergangen, Kapitalschutz-Produkte sollen das ändern.

Endlich: «Renditechancen ohne Risiko». «Betrachten Sie die Börse doch einfach mit einem Lächeln.» Mit solch aufmunternden Worten preisen die Lebensversicherer ihre neusten Produkte an: fondsgebundene Lebensversicherungen mit Kapitalschutz. Damit versuchen sie, ihren Kunden das fondsgebundene Vorsorgesparen wieder schmackhaft zu machen. Denn denen ist die Lust darauf durch die Verluste an der Börse gründlich vergangen. Doch auch ohne Fonds sind Lebensversicherungen wegen der tiefen Zinsen derzeit ein harzendes Geschäft. In den ersten drei Quartalen 2004 brachen die Einmalprämien gegenüber 2003 um über 30 Prozent ein, wie eine Erhebung des Versicherungsverbandes zeigt.

Alle Hoffnung der Vertriebsleute ruht nun auf den Kapitalschutz-Produkten. In Windeseile werden neue Angebote lanciert. Soeben ist auch die Helvetia Patria eingestiegen, und Bâloise will im März folgen. Doch die Vielfalt ist bescheiden. Die «Zürich» und die Aspecta haben den gleichen Fondspartner (DWS) wie auch die Skandia und die Swisslife (Swiss Re). Das Modell ist bei allen sechs fast identisch. Die Kunden zahlen eine Einmaleinlage oder regelmässige Prämien. Davon werden erst einmal die Versicherungskosten abgezogen. Der verbleibende Betrag wird in Fonds mit Kapitalschutz investiert. Der Fonds hat eine befristete Laufzeit und zahlt am Ende den höchsten in dieser Zeit erreichten Wert, mindestens aber 100 Prozent zurück. Garantiert wird also nur der Wert der Fondsanteile, nicht aber die Versicherung. Und dies auch nur, wenn der Anleger bis am Schluss dabei bleibt und nicht vorzeitig aussteigt.

Zudem kann es passieren, dass die Versicherung Fondsanteile entnimmt, um zusätzliche Risiken und Kosten zu decken, falls der Fondswert plötzlich in die Tiefe saust. Die Versicherung selbst stellt nämlich bei ihren Berechnungen nicht auf die Kapitalgarantie ab, sondern wie bei konventionellen Fondspolicen auf den aktuellen Kurswert der Fondsanteile. Und wenn der Fonds ausläuft, bevor die Versicherungsdauer beendet wird, wird das Kapital bis zum Ablauf des Versicherungsvertrages in Geldmarktfonds parkiert. Diese sind zwar risikoarm, doch gilt die Kapitalgarantie nun nicht mehr. Nur Helvetia Patria steht für allfällige Renditeeinbussen in dieser Restlaufzeit noch gerade.

Einige Versicherer bieten schon bei Vertragsbeginn eine Kapitalgarantie

Ein etwas anderes Modell führen Generali, Allianz Suisse und Groupe Mutuel Vie. Sie garantieren das Kapital am Ende der Laufzeit schon bei Vertragsbeginn. Und tragen somit das Risiko der Fondsentwicklung selbst. Für über 50-jährige bietet Generali gar eine garantierte Verzinsung von 2 Prozent pro Jahr.
Die Kapitalgarantie ist nicht ganz billig. Weil die Vaudoise etwa nur 80 Prozent Kapitalschutz gewährt, fällt deren Ertragsprognose entsprechend höher aus. Ihr Schutz gilt aber über die ganze Vertragsdauer und nicht erst bei Ablauf. Generell weist eine Fondspolice mit Kapitalgarantie nach 20 Jahren etwa 12 Prozent weniger Guthaben auf als eine ohne. Wie hoch die Kosten für Kapitalschutz sind, zeigt sich auch beim Produkt der Helvetia Patria. Bei einer Jahresprämie von 5000 Franken über 20 Jahre wird die Rückzahlung der investierten Prämien ohne Zins von noch knapp 77 000 Franken gewährleistet. 23 000 Franken gehen für Versicherungskosten drauf.

Vorsorgeexperte René Weibel rät deshalb, den Risikoschutz und den Sparprozess generell zu trennen. Das ist genauso einfach und wesentlich günstiger. Eine einfache Todesfallversicherung kostet etwa 700 Franken pro Jahr. Somit verbleiben jährlich 4300 Franken, die in einen Fondssparplan mit den gleichen Kapitalschutzfonds investiert werden können. Über 20 Jahre sind das immerhin 9000 Franken mehr. Allerdings, entgegnet Thomas Kuhm, Produktmanager von Helvetia Patria, unterliegen die Fondserträge dann unter Umständen den Einkommenssteuern. Auch die Fonds- und Bankgebühren müssten berücksichtigt werden. Zudem fehle in diesem Modell eine Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit.