Sonntagszeitung 2. Oktober 2005
Wer erwerbsunfähig wird, kann nicht mehr sicher sein, dass er die Rente, für die er Prämien bezahlt hat, auch erhält. Vom bisherigen Prinzip der «Summenversicherung» stellen die Versicherer auf das System der «Schadenversicherung» um. Das tönt harmlos, hat aber gravierende Folgen. Bei der bisher üblichen Summenversicherung zahlt die Versicherung bei Erwerbsunfähigkeit die vereinbarte Erwerbsunfähigkeitsrente ohne Vorbehalt. Beim neuen Prinzip der Schadenversicherung muss der Versicherte den finanziellen Schaden aus seiner Erwerbsunfähigkeit zuerst nachweisen. Vorher gibt es kein Geld.
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