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10.09.2003

Die Mindestverzinsung der Altersguthaben in der obligatorischen beruflichen Vorsorge sinkt Anfang 2004 von 3,25 auf 2,25 Prozent. Das hat der Bundesrat beschlossen.
2,25 Prozent ziele auf die finanzielle Stabilisierung der Vorsorgeeinrichtungen sowie die langfristige Sicherstellung und Entwicklung der beruflichen Vorsorge ab, schreibt der Bundesrat. Damit werde der aktuellen Anlagesituation und der finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen angemessen berücksichtigt.

Die Entspannung der Finanzmärkte, die im zweiten Quartal des laufenden Jahres eingetreten sei, rechtfertige einen höheren Mindestzinssatz als den von der Eidgenössischen BVG-Kommission im Mai vorgeschlagenen Satz von 2 Prozent. Bis Ende 2002 lag der Mindestzinssatz noch bei 4 Prozent.

Die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen bleibe aber weiterhin angespannt, schreibt der Bundesrat weiter. Noch immer litten 40 Prozent der Pensionskassen an Unterdeckung. Angesichts der heftigen Marktbewegungen könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Erholung an den Finanzmärkten im dritten oder vierten Quartal zum Stillstand komme oder sich umkehre.

Der Entscheid des Bundesrates sei damit eine adäquate Antwort auf die günstige Entwicklung des Kapitalmarkts und dessen Schwankungen sowie auf die aktuelle finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen. Ab dem nächsten Jahr soll der Mindestzinssatz vorläufig jährlich überprüft werden.