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Sonntagszeitung 10. Oktober 2004

Auf den ersten Blick scheint alles klar. Die Sozialversicherungen AHV, Unfallversicherung und die berufliche Vorsorge zahlen beim Tod der versicherten Person Renten und Kapitalleistungen an den überlebenden Ehepartner. Die hinterbliebenen Kinder erhalten Waisenrenten. Und für Konkubinatspartner wird es zunehmend einfacher, sich gegenseitig zu begünstigen, insbesondere mit dem revidierten Gesetz über die berufliche Vorsorge ( BVG), welches ab 1. Januar in Kraft tritt. Die aktuelle Gerichtspraxis zeigt jedoch, dass mit der Liberalisierung auch Widersprüche und Unklarheiten darüber zunehmen, ob der überlebende Ehepartner oder der Konkubinatspartner begünstigt ist, und wer nun wirklich Rente oder Kapital erhält.

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