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Der Bundesrat hat beschlossen, den Höchstbetrag des versicherten Lohnes in der obligatorischen Unfallversicherung ab 1. Januar 2008 auf CHF 126'000 anzuheben. Der Höchstbetrag ist auch für die Leistungen der Arbeitslosenversicherungen sowie bei der Koordination mit der Invalidenversicherung massegebend. Unser Informationsblatt "Sozialversicherungen 2008" ist eine wertvolle Übersicht der wichtigsten Sozialversicherungen für das Jahr 2008. Falls Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne.

Eine Übersicht zu den Sozialversicherungen 2008 als PDF-File: » Sozialversicherungen 2008