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Das Vorsorgereglement meiner Pensionskasse sieht vor, dass ich ab Alter 60 eine Überbrückungsrente beziehen kann. Ich bin im nächsten Jahr 62 und möchte mich frühpensionieren lassen. Soll ich nun von obiger Möglichkeit Gebrauch machen?

Leserfrage (ganzer Artikel als PDF-File): » Überbrückungsrente