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Ich werde in drei Jahren pensioniert und möchte die Hälfte meines Pensionskassenkapitals in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung beziehen. Ich glaube meine Pensionskasse wendet für überobligatorisches Kapital einen tieferen Umwandlungssatz an. Ist dies möglich? Dann möchte ich das obligatorische Guthaben als Rente und das überobligatorisches Guthaben als einmalige Kapitalauszahlung beziehen. Geht das?

Leserfrage (ganzer Artikel als PDF-File): » Wahl bei Kapitalbezug