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Ich habe mal gehört, dass die Gelder des BVG, also der 2. Säule, alle vier Jahre wieder zu einer anderen Vorsorgeeinrichtung gewechselt werden sollten. Denn dann sei das Geld resp. die Einlage (infolge des Wechsels) wieder gesichert, was bei einer langjährigen Treue zum gleichen Vorsorgeinstitut nicht der Fall sei. Ist dem so?

Leserfrage (ganzer Artikel als PDF-File): » Sicherheit des Freizügigkeitskapitals